Don’t drug and drive!

Feiern, ja bitte – Fahren, nein danke!

Dass Du Dich in der Probezeit und bevor Du das 21. Lebensjahr erreicht hast nur absolut nüchtern auf die Straße darfst, weißt Du. Und das hat gute Gründe. Schon nach einem großen Bier kann Dein Sehvermögen so stark eingeschränkt sein, dass Du Abstände nicht mehr richtig einschätzen kannst. Gerade für Fahranfänger heißt es also Vorsicht.

Aber wusstest Du auch, dass dies für alle anderen Drogen gilt – Nikotin und Koffein mal ausgenommen? Und das nicht nur in der Probezeit. Hast Du beispielsweise Cannabis geraucht, darfst Du Dich natürlich unter keinen Umständen ans Steuer setzen. Denn auch hier greift die Nullregelung. Einen Grenzwert für illegale Drogen gibt es schon aus dem Grund nicht, dass ihre Wirkung kaum kontrollierbar ist.

Am gefährlichsten ist ein Cocktail verschiedener Substanzen. Wer etwa in der Disco Pillen einwirft und dazu Alkohol trinkt, stellt nicht nur im Straßenverkehr eine Bedrohung für sich und andere dar. Aber schon wenn Du Medikamente schluckst, Schmerztabletten zum Beispiel, kann dies Deine Fahrtüchtigkeit einschränken.

Nicht gewusst? Keine Ausrede!

Einer der vielen gefährlichen Nebeneffekte von Drogen ist, dass sie Dich unvernünftig machen. Du tust dann Dinge, auf die Du im nüchternen Zustand niemals kommen würdest. Und dazu gehört leider auch Fahren im Rausch. Um auszuschließen, dass Du Dich im benebelten Zustand ans Steuer setzt, gibt es nur eine Möglichkeit: Hände weg von Drogen!

Nun könntest Du einwenden, dass alle ständig von Alkohol am Steuer reden, nicht aber von Drogen. Wie soll man also überhaupt wissen, dass hier die Nullregelung gilt? Ganz einfach: Drogen wie Haschisch, Ecstasy oder Kokain sind illegal. Das heißt, Du darfst sie eigentlich überhaupt nicht einnehmen – egal, ob Du noch vorhast, Auto zu fahren, oder nicht.

Doch auch ohne diese naheliegende Schlussfolgerung kann sich bei einer Polizeikontrolle niemand damit herausreden, er hätte von nichts gewusst. Straftat ist Straftat, auch wenn der Täter sich vielleicht nicht darüber im Klaren ist. Dies gilt übrigens auch für Medikamente. Lies Dir daher immer die Packungsbeilage gründlich durch: Hier ist vermerkt, ob Du nach Einnahme noch hinters Steuer darfst.

Kontrollen sind häufiger als Du denkst.

Vielleicht glaubst Du, dass illegale Drogen gar nicht erkennbar sind, wenn die Polizei Dich ins Tütchen blasen lässt. Das ist richtig – es gibt aber andere Methoden, illegale Drogen nachzuweisen, z.B. in Körperflüssigkeiten wie Speichel oder Schweiß. Hier können schon geringe Konzentrationen erkannt werden. Danach geht es dann zum Bluttest, und damit ist der Drogenkonsum erwiesen. Übrigens werden die meisten Drogen nicht so schnell abgebaut wie Alkohol – die Einnahme kann also noch nach längerer Zeit nachgewiesen werden und auch Langzeitkonsum ist erkennbar.

Doch um den Führerschein zu verlieren und hohe Geldstrafen aufgebrummt zu bekommen, musst Du die Drogen noch nicht einmal eingenommen haben. Schon der Besitz reicht aus. Baust Du unter Drogeneinfluss einen Unfall, drohen sogar Gefängnisstrafen von mehreren Jahren.

Bist Du vernünftig, dann lässt Du das mit den Drogen ganz sein – nicht nur, wenn Du fahren willst. Und wenn Du feiern gehst und Alkohol trinken möchtest, dann überlege Dir vorher, wie Du wieder nach Hause kommst. Und pass auch auf Deine Freunde auf, die vielleicht nicht so vernünftig sind wie Du!

Hast Du Fragen zum Thema Alkohol, Medikamente und Drogen am Steuer? Dann drucke diesen Newsletter aus und komm bei uns in der Fahrschule vorbei. Wir setzen uns gern mit Dir zusammen.