Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Begleitetes Fahren: ein voller Erfolg!
27.02.2009 | FAHRSCHUL-WISSENDeutlich weniger Unfälle durch den Führerschein mit 17. Allen Skeptikern zum Trotz: das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. 28,5 % weniger Unfälle und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße als bei anderen Neulingen bescheinigt eine Untersuchung der Universität Gießen den jungen Fahranfängern. Das Modell, das 2004 in Niedersachsen eingeführt wurde und inzwischen deutschlandweit gilt, hat sich bewährt. Für Sandra Scharf ist das keine Überraschung. Die Fahrlehrerin an der Fahrschule Sandra´s Fahrschule war von Anfang an ein Befürworter des Führerscheins mit 17. „Es geht dabei ja eben nicht darum, Jugendliche noch früher auf den Straßenverkehr loszulassen“, erklärt sie. „Das begleitete Fahren bis zur Volljährigkeit kann man eher als verlängerte Lernphase sehen. Ein verkehrserfahrener Erwachsener sitzt immer daneben und kann dem Anfänger wertvolle Tipps und Anleitungen geben.“ Und nicht nur Fahrlehrer befürworten das neue Modell, sondern auch die Jugendlichen selbst. 67,5 % fühlen sich durch das begleitete Fahren deutlich sicherer; 87,1 % würden BF17 für alle empfehlen. Im Alter von Sechzehneinhalb Jahren kann mit der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B oder BE begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs möglich, die praktische zwei Monate später. Wurden beide Prüfungen bestanden, erhält der Fahrschüler die befristete Fahrerlaubnis zum 17. Geburtstag. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Für die obligatorische Begleitperson - in den meisten Fällen ein Elternteil - gelten allerdings Auflagen: Älter als 30 muss sie sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben - und einen Kontostand von nicht mehr als 3 Punkten in Flensburg. Stellen sich mehrere Angehörige oder Freunde für diese Aufgabe zur Verfügung, so können sie alle in der Fahrerlaubnis eingetragen werden. Schade ist dagegen, wenn die einzige in Frage kommende Person ein paar Punkte in Flensburg zu viel hat. Doch Fahrlehrerin Sandra Scharf weiß Rat: „Wenn das Konto acht Punkte nicht übersteigt, hilft ein Aufbauseminar. Bei freiwilliger Teilnahme können vier Punkte abgezogen werden, und wenn das noch nicht reicht, kann man anschließend zur verkehrspsychologischen Beratung gehen. Die gleicht noch einmal zwei Punkte aus.“ Interessierte bekommen nähere Infos zum Führerschein ab 17 und zum Punkteabbau bei Sandra Scharf unter der Durchwahl 0177 28 28 368 oder direkt in der Fahrschule: Asbacher Straße 14, 53783 Eitorf.
Mehr erfahren >Drogen am Steuer: ein verbreitetes Vergehen!
29.01.2009 | FAHRSCHUL-WISSENJeder vierte Unfall in Deutschland geschieht unter Medikamenteneinfluss Beim Thema „Drogen am Steuer“ denken die meisten Menschen an Marihuana, Kokain und ähnliche Substanzen. Und vergessen dabei das Naheliegende: die vielen Tabletten, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine und größere Wehwehchen schlucken. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können die Folgen von Fahren unter Medikamenteneinfluss sein. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, weiß Sandra Scharf, Fahrlehrerin in Sandra´s Fahrschule. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzt, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen. Werden Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss man das Auto stehen lassen.“ Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Medikamenteneinfluss. Kein Wunder, haben doch 80 Prozent der Deutschen keine Ahnung, dass die Mittel, die sie einnehmen, ihr Fahrverhalten beeinflussen. Vor allem, wenn diese verschrieben wurden, wird dem Beipackzettel kaum noch Beachtung geschenkt. Doch sollte man lieber nicht darauf vertrauen, dass der Arzt extra auf Fahruntüchtigkeit hinweist, geht er doch im Zweifelsfall davon aus, dass der Patient sowieso das Bett hütet. Und nicht nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist Vorsicht geboten. „Hustensäfte, die man auch rezeptfrei in der Apotheke bekommt, enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, warnt Sandra Scharf. „Deshalb ist die Winterzeit besonders gefährlich: Viele Menschen sind erkältet, die Sicht ist schlecht und die Straßen eventuell glatt. Mit einer Grippe einfach mal im Bett zu bleiben, ist daher gleich in doppelter Hinsicht besser für die Gesundheit.“ Ähnliches gilt für Schmerzmittel - besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. „Auf Alkohol sollte man bei Medikamenten komplett verzichten“, rät daher Fahrlehrerin Sandra Scharf, „nicht nur vor oder während der Einnahme, sondern den ganzen Tag.“ Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich außerdem auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen. Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, z.B. Benommenheit oder verschwommenes Sehen, muss das Auto stehen gelassen werden. Fragen zum Thema Medikamente am Steuer beantwortet Sandra Scharf unter der Durchwahl 0 22 43 / 84 12 5 20 oder direkt in der Fahrschule: sandra.scharf@online.de.
Mehr erfahren >Die neue Theorieprüfung am PC: Nur das Schummeln wird schwerer!
18.12.2008 | FAHRSCHUL-WISSENMultimedia erschwert Manipulationen beim Erwerb des Führerscheins. Was längst europäischer Standard ist, hat endlich auch Deutschland erreicht: Nach erfolgreichen Pilotprojekten und dem Vorpreschen einiger Bundesländer soll die digitale Theorieprüfung für den Führerschein nun bis Anfang 2010 deutschlandweit eingeführt werden. Papierbögen gehören dann der Vergangenheit an. Das computergestützte System bietet zahlreiche Vorteile, von einer leichteren Durchführbarkeit der Prüfung bis zur deutlichen Erschwerung von Betrugsversuchen. Fahrschüler soll das neue System besser auf die realen Verkehrsbedingungen vorbereiten: Reines Auswendiglernen von Prüfungsbögen – oder gar das Benutzen von Lösungsschablonen – bringt sie nicht mehr weiter. Nur durch aktives Befassen mit den Fragen und durch Begreifen der Regeln können die per Zufallsfunktion ausgewählten Aufgaben am PC verstanden und gelöst werden. „Es hat Fälle gegeben, in denen Schüler sich einzelne Abbildungen oder das Aussehen gesamter Prüfungsbögen merkten und die Antworten einfach auswendig lernten“, berichtet #userInhaber#, Fahrlehrer an der #userName#. „Am Computer ist das kaum noch möglich, denn nicht nur die Fragen werden nun immer wieder neu gemischt, sondern auch die dazugehörigen Bilder können jederzeit verändert werden.“ Weniger Unfälle, besonders bei jungen Fahranfängern, sind nur einer der positiven Effekte, mit denen #userInhaber# rechnet. „Auch die Qualität des Theorieunterrichts verbessert sich“, ist er überzeugt. „Jeder Prüfling erhält ein Fehlerprotokoll ausgedruckt, das zeigt, wo seine persönlichen Schwächen liegen – aber auch dem Fahrlehrer zeigt, wie gut er den Unterrichtsstoff vermittelt hat und was er noch verbessern kann.“ Nicht nur bei der Auswertung der Testergebnisse ist das digitale Medium besonders schnell. Ändert sich etwas in der Straßenverkehrsordnung, können die 900 Fragen nun sofort angepasst werden, ohne dass tonnenweise veraltete Bögen eingestampft werden müssen. Ein weiteres großes Plus ist die Möglichkeit, die Sprache zu wechseln, was fremdsprachige Prüfungen sehr erleichtert. Und Prüflinge mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche können auf Audio-Unterstützung umschalten. Das neue Verfahren gilt für alle Klassen und ist auf Deutsch und in den elf Fremdsprachen, die das System beherrscht, verpflichtend. Alle, die Angst vor der neuen Technik haben, kann #userInhaber# beruhigen: „Der Umgang mit den Geräten ist auch für ältere Menschen kinderleicht und eine vorgeschaltete kurze Einführung räumt die letzten Verständnisschwierigkeiten aus.“ Wer mehr erfahren möchte, kann sich an #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# wenden oder direkt in die Fahrschule kommen: #userStreet#,#userPostcode# #userCity#
Mehr erfahren >NEWSLETTER
Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!
Jetzt Newsletter abonnieren